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Wiederlader- Vorderlader- und Böller-Lehrgang

15. April 2023

Staatl. anerkannter Wiederlader–, Vorderlader– und Böllerlehrgang

 

Am 15. und 21. April 2023 findet wieder der Wiederlader- Vorderlader- und Böller-Lehrgang bei uns statt.

Den Flyer findet ihr hier:

„Wiederlader-Lehrgang“

 

Um planen zu können, bitten wir um baldmöglichste, formlose Anmeldung unter Tel. 07428/8890, 0173/6286878 oder 0170/7575705 

Detailinformationen:
Großkaliberschützen erweitern durch das Laden und Wiederladen von Patronen Ihr Hobby um ein interessantes Gebiet, erreichen eine bessere Präzision und sparen bei den Munitionspreisen.

Eine entsprechende Erlaubnis nach §27 Sprengstoff-Gesetz berechtigt zum Umgang mit Treibladungspulver zum Laden und Wiederladen von Patronen. Der staatlich anerkannte Lehrgang mit Prüfungszeugnis bildet eine der Voraussetzungen zum Erhalt dieser Erlaubnis für „Wiederlader“. Teilnahmebedingung ist eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie in der Regel vom zuständigen Amt für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsamt auf Antrag. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gilt ab Ausstellungsdatum ein Jahr lang. Während dieser Gültigkeitsdauer müssten Sie Ihren Kurs absolvieren. 

Beachten Sie bitte, dass Sie nur dann zum Sachkundelehrgang zugelassen werden können, wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 der 1. Vo SprengG spätestens bei Kursbeginn vorlegen können.

Ein behördliches Führungszeugnis kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ersetzen! Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist zu Beginn des Lehrgangs vorzulegen. 

Hier ein Video von einem der letzten Lehrgänge:
https://youtu.be/oRuswp_1t8U

 

Details

Datum:
15. April 2023

Veranstaltungsort

Schützengilde 1834 Balingen e.V.

Veranstalter

Schützengilde 1834 Balingen e.V.