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Westernschießen Unterhebelrepetierer (DSB Liste B WT 3.5) am 12.12.2026

 

Wann:

Samstag, den 12.12.2026 ab 17:00 Uhr

Wo:GK- Schießstand der SGi 1834 Balingen e.V.
Disziplinen:Westernschießen Unterhebelrepetierer
• DSB Liste B WT 3.5
Waffenart:• GK – Unterhebelrepetiergewehre
• KK – Unterhebelrepetiergewehre
Modus: 25m, frei stehend, beid- oder einhändig
• 5 Probeschüsse
• 3 Wertungsserien zu je 5 Schuß auf Bison-Scheibe .
Startgeld:10,- € (davon werden die Pokale gekauft)

 

 

 

 

 

  

Die Siegerehrung findet im Anschluss an das Schießen statt. Wer zur Siegerehrung nicht anwesend ist, verliert seine Platzierung!

Nach der Siegerehrung wird (in geheimer Wahl) noch das beste „Westernoutfit“ prämiert.

Für das leibliche Wohl ist gesorgt (Wurstsalatbuffet).
Um planen zu können, bitten wir um formlose Anmeldung bis zum 05.12.2026, am besten über das Intranet direkt.

Torsten Otto – Sportleiter Schützengilde 1834 Balingen e.V.

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Wiederladerlehrgang am 17.04.2027

Wiederladerlehrgang

Am 17. und 23. April 2027 findet wieder der Wiederlader- Vorderlader- und Böller-Lehrgang bei uns statt.

Um planen zu können, bitten wir um baldmöglichste, formlose Anmeldung unter Tel. 0173/6286878

Detailinformationen:
Großkaliberschützen erweitern durch das Laden und Wiederladen von Patronen Ihr Hobby um ein interessantes Gebiet, erreichen eine bessere Präzision und sparen bei den Munitionspreisen.

Eine entsprechende Erlaubnis nach §27 Sprengstoff-Gesetz berechtigt zum Umgang mit Treibladungspulver zum Laden und Wiederladen von Patronen. Der staatlich anerkannte Lehrgang mit Prüfungszeugnis bildet eine der Voraussetzungen zum Erhalt dieser Erlaubnis für „Wiederlader“. Teilnahmebedingung ist eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie in der Regel vom zuständigen Amt für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsamt auf Antrag. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gilt ab Ausstellungsdatum ein Jahr lang. Während dieser Gültigkeitsdauer müssten Sie Ihren Kurs absolvieren. 

Beachten Sie bitte, dass Sie nur dann zum Sachkundelehrgang zugelassen werden können, wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 der 1. Vo SprengG spätestens bei Kursbeginn vorlegen können.

Ein behördliches Führungszeugnis kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ersetzen! Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist zu Beginn des Lehrgangs vorzulegen.

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